Verfasst: 24.09.2005, 20:25:51
Ich habe als Strafverteidiger mit Fällen von fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr auch ab und zu mal zu tun.
Ich finde das Strafmaß völlig im Rahmen. Um das ganz genau beurteilen zu können, müsste man natürlich eventuelle Vorstrafen kennen.
Aber für einen nicht (oder nur unbedeutend) Vorbestraften ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung für eine Fahrlässigkeitstat schon recht kräftig hingelangt. Der hohe Sachschaden fällt hier nicht so sehr ins Gewicht, da fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist und natürlich bei der Straßenverkehrsgefährdung das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer das überragende Rechtsgut ist.
In der Fachliteratur wird übrigens das Problem diskutiert, ob angesichts dieses Unfalls die "gewaltige" Deckungssumme von 10 Millionen Euro, wie die meisten sie haben, noch sachgerecht ist. Bei diesem Unfall bliebe man da selber noch auf einigen Milliönchen hängen, auch wenn die Versicherung anstandslos bis zu Deckungsgrenze zahlen würde.
Auch bei einem Unfall mit einer schlimmen Verletzung (hohe Querschnittslähmung) habe ich schon einmal vor einigen Jahren erlebt, dass an der damals noch relativ niedrigen Deckungsgrenze gekratzt wurde.
Also: ein paar Euros mehr ausgeben für unbegrenzte Deckung (wenn angeboten), Hände weg von Drogen und Alkohol, aufmerksam fahren und je nach persönlicher Einstellung vielleicht mal den Herrgott bitten, dass man selber nicht in so scheußliche Unfälle verwickelt wird.
Bubu
Ich finde das Strafmaß völlig im Rahmen. Um das ganz genau beurteilen zu können, müsste man natürlich eventuelle Vorstrafen kennen.
Aber für einen nicht (oder nur unbedeutend) Vorbestraften ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung für eine Fahrlässigkeitstat schon recht kräftig hingelangt. Der hohe Sachschaden fällt hier nicht so sehr ins Gewicht, da fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist und natürlich bei der Straßenverkehrsgefährdung das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer das überragende Rechtsgut ist.
In der Fachliteratur wird übrigens das Problem diskutiert, ob angesichts dieses Unfalls die "gewaltige" Deckungssumme von 10 Millionen Euro, wie die meisten sie haben, noch sachgerecht ist. Bei diesem Unfall bliebe man da selber noch auf einigen Milliönchen hängen, auch wenn die Versicherung anstandslos bis zu Deckungsgrenze zahlen würde.
Auch bei einem Unfall mit einer schlimmen Verletzung (hohe Querschnittslähmung) habe ich schon einmal vor einigen Jahren erlebt, dass an der damals noch relativ niedrigen Deckungsgrenze gekratzt wurde.
Also: ein paar Euros mehr ausgeben für unbegrenzte Deckung (wenn angeboten), Hände weg von Drogen und Alkohol, aufmerksam fahren und je nach persönlicher Einstellung vielleicht mal den Herrgott bitten, dass man selber nicht in so scheußliche Unfälle verwickelt wird.
Bubu