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In Deutschland kaufen, in Österreich Anmelden

Verfasst: 14.07.2005, 22:06:19
von KGR84
Hallo,

mal ne Frage. Und zwar würde ich gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich mir in Deutschland ein Auto kaufen will, kann ich das in Österreich dann Anmelden, und wenn ja wie?

Hab schon gesucht, aber leider nix gefunden. Wenn ihr etwas über das Thema wisst, dann schreibt es bitte.

mfg

Verfasst: 15.07.2005, 07:30:05
von basti
Das geht bestimmt!

Mein Peugeot war zuerst in der Schweiz zugelassen, dann ist der damalige Besitzer/Besitzerin nach Deutschland umgezogen und musste das Auto dort neu Zulassen. Aber wie das genau funktioniert, da bin ich überfragt! Ruf doch mal bei der Zulassungstelle an, die müssen dir helfen können, schließlich verdienen die ihr Geld damit ;)

Verfasst: 15.07.2005, 07:40:26
von Fan
basti hat geschrieben:Ruf doch mal bei der Zulassungstelle an, die müssen dir helfen können, schließlich verdienen die ihr Geld damit ;)
je nachdem... die verdienen ihr geld blöderweise auch dafür, daß man das auto nicht angemeldet bekommt. und es nicht anzumelden ist für die vieeeeel einfacher und stressfreier... wenn ich mir das so überlege wunderts mich, daß überhaupt autos zugelassen werden...

*desillusioniert-über-bürokratismus*, Axel

Verfasst: 15.07.2005, 08:41:27
von rso4x4
nun, der öamtc hat da ne sehr informative seite dazu, guckst du hier

sollte folglich problemlos möglich sein. 8)

Verfasst: 15.07.2005, 18:27:51
von GolfCabrio
Ahh..mein Lieblingsthema :D

Ich hab gelernt: Ich importiere nie wieder nen Fahrzeug nach Ö...macht nur Ärger :roll: . Das Fahrzeug hat hoffentlich nen G-Kat, sonst schauts ganz, ganz übel aus.

Porsche Salzburg hat mir erzählt, dass das importierte Fahrzeug die Euro4 Norm erfüllen müsste *hust* (Mein zu importierendes Fahrzeug ist Bj82, hat zum Glück zwar nen G-Kat, aber Euro4? :lol: )

Jeder erzählt dir was anderes...nervig sowas.
Klär das am besten mit deinem TÜV ab, denn der muss dir ja das Fahrzeug später typisieren, und da bringts dir nix, wenn die der Meinung sind, dass das Fahrzeug Euro4 Norm erfüllen muss und du aber genau weißt, dass es das nicht musst.

Bedenke auch die Kosten...um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
Denn der Weg von Wien nach dem nächst gelegene Ort in D ist ja auch nicht gerade kurz...oder seh ich das falsch? :wink:
Und mit den österreichischen blauen Werkstattkennzeichen darfst du in D gar nicht fahren, als müsstest du die Kurzzeitkennzeichen in D ausleihen und das ist ja soweit ich weiß auch nicht gerade soooo einfach, wenn man das Fahrzeug nicht gerade vom Händler um die Ecke abholen will.

Hilfreich war auch der TÜV Bayern in Innsbruck--> sehr freundlich und kompetent.

TÜV Bayern Landesgesellschaft Österreich GmbH Verkehr und Fahrzeug

Trientlgasse 8
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 341910
Fax: +43 512 341910 20
Email: office-innsbruck@tuev-bayern.at

Wenn du magst halte ich dich auf dem laufenden, wies mit unserem Sorgenkind ausschaut in Sachen Zulassung usw usf.

Verfasst: 15.07.2005, 20:59:48
von KGR84
thx erstmal für die hinweise, ich habe mich noch nicht auf ein auto festgelegt, ich verkaufe erstmal meinen und suche dann erst irgendeinen exoten. und nachdem wenn man autos sucht die meisten in deutschland bekommt ...

Abholen w(e)(ü)rde ich das auto wahrscheinlich mit hänger. Aber wenn das was GolfCabrio geschrieben hat, werde ich wohl ein problem bekommen, da es auch ein oldtimer werden kann (gilt da dann die gleiche regelung?)

Verfasst: 16.07.2005, 02:31:37
von basti
GolfCabrio hat geschrieben:...mit den österreichischen blauen Werkstattkennzeichen darfst du in D gar nicht fahren, als müsstest du die Kurzzeitkennzeichen in D ausleihen und das ist ja soweit ich weiß auch nicht gerade soooo einfach...
dann würd ich sagen den Wagen auf nen Anhänger laden bzw. auf einen Laster laden wenn du denn einen Laster bzw. Anhängerführerschein hast. (ich weiß Anhängerführerschein hört sich komisch an, braucht man aber neuerdings in Deutschland, wenn man einen Anhänger ziehen will dessen maximal Gewicht höher ist als des Leergewicht des Autos. Mich hat dieser sogenannte "BE"-Führerschein happige 950€ gekostet...)

so far

Gute Nacht

basti

EDIT: upss das mit dem Hänger hast du ja eben geschrieben KGR84... hätte wohl alles lesen sollen...
*michinmeinbettverziehundganzargschäm*

Verfasst: 16.07.2005, 02:55:28
von KGR84
Ist doch kein Problem mit dem noch mal schreiben des Anhängers, ist auch ein guter Beitrag das mit den BE schein. gibt es bei uns soweit ich weiß (der Führerschein ist doch schon länger her :oops: ) eh nicht, da muss das dann schon mit Lkw schein gefahren werden glaub ich. Aber den hat mein Bruder eh muss halt der eingespannt werden :lol: . Muss nur schauen, dass ich mir wo einen Anhänger fürs Auto ausborgen kann, aber wo?

das nächste Problem, ich brauche einen Tresor mit ca. 1,5 t. Auf was soll ich den bitte aufladen. Bei Buchbinder kostet der Lkw zum mieten auch nicht weniger als wenn ich mir das ding gleich mit der Spedition bringen lassen würde. Dumme Sache, was machen?

Verfasst: 16.07.2005, 09:51:01
von GolfCabrio
Wenns nen Oldtimer wird (also über 25 Jahre) dann braucht er keinen Kat...Sorry, hatte ich vergessen dazuzuschreiben ;)

Verfasst: 17.07.2005, 05:51:03
von scubafat
Einfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat

Für die Einfuhr benötigen Sie keine zoll- oder steuerrechtlichen Unterlagen und müssen keinerlei Zollformalitäten erfüllen. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliegt der Normverbrauchsabgabe:

Die Höhe der Normverbrauchsabgabe hängt vom Kraftstoffverbrauch des Wagens sowie von dessen Wert ab und ist unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, vor der Zulassung zum Verkehr zu entrichten.

Diese Unterscheidung ist aber von Bedeutung für die Verpflichtung zur Entrichtung der Erwerbsteuer:

Der Import neuer Fahrzeuge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegt in Österreich der Erwerbsteuer (Form der Umsatzsteuer), bei Gebrauchtwagen ist keine Erwerbsteuer zu entrichten. Ein Fahrzeug gilt dann als gebraucht, wenn

* die Erstinbetriebnahme länger als 6 Monate zurückliegt und
* die Betriebsleistung 6.000 km überschritten hat.

Auskünfte über die NoVA und die Erwerbsteuer erteilt Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt.

Verfasst: 17.07.2005, 05:52:16
von scubafat